Charakteristisch für die Allmende in unseren Breiten war und ist, dass hier Privates und Öffentliches vielfältig ineinander greifen. Denn auf die gemeinsame Weide wird das private Vieh getrieben und sie existiert neben dem privaten Land, das für Getreide und Gemüse genutzt wird. Die Allmende bildet eine gemeinsame Infrastruktur, die privat genutzt werden kann. So gab es schon zu Zeiten der Abschaffung der Allmende (konkret 1815 in Ingolstadt) das soziale Argument, dass der Großbauer, der viel Großvieh auf die Allmende treibt, gegenüber dem mit wenig Kleinvieh bevorteilt wird.
Natürlich variieren die Begriffe des Privaten und Öffentlichen und der der Allmende selbst kulturell und historisch. Allmenden finden sich auch in Indien und Südamerika, eingebunden in die jeweilige Kultur und Rechtsform. Das Beispiel der Schweiz zeigt, dass die Öffentlichkeit nicht die der politischen Gemeinde ist, sondern dass die „Allmend“ in räumlicher Übereinstimmung als eigene Form daneben besteht. Nur ein Teil der politschen Bürger (nämlich der besitzende) gehört zur Allmendgemeinde, und das auch, wenn er heute in Amerika lebt.
Diese Variation betrifft natürlich auch unsere eigene Geschichte. Die feudale Gesellschaft kann nicht mit unseren heutigen Begriffen von privat und öffentlich und insbesondere nicht mit unseren Begriffen von Besitz und Eigentum begriffen werden. Als extensive Landwirtschaft verkörperte die Allmende auch schon in feudalen Zeiten eine alte Form gegenüber den neueren der intensiven Landwirtschaft des Anbaus mit Pflug, Fruchtwechsel und Düngung. Sie verwies zurück auf Zeiten und Gesellschaften, in denen Hirtenvölker die dominierende Wirtschaftsweise darstellten, und hatte als solche eine eigenständige Bedeutung, vielleicht auch weil ihr eine gewisse Autonomie innewohnte. Die Feldwirtschaft war demgegenüber „privat“ organisiert, aber nicht in unserem heutigen Sinn. Am ehesten kann man die Form genossenschaftlich nennen, denn die Felder konnten nur in enger Abstimmung und Zusammenarbeit bestellt werden. Deswegen gab es den „Flurzwang“, die vorgegebene Regelung, was zu welchem Zeitpunkt jeweils gepflanzt oder geerntet werden durfte. (Es gab keinen Weg auf das eigene Feld, er ging immer über die Felder der Nachbarn.) Der Flurzwang galt auch für die Adligen. Die uneingeschränkte Verfügbarkeit im Sinne des bürgerlichen Eigentums war in dieser Gesellschaft unbekannt.
Die Allmende war ein vielleicht schon rückständiger, aber in jedem Fall integrierter und für Ernährung und Düngung unbedingt notwendiger und unersetzlicher Teil dieses Gesamtzusammenhangs.
In jedem Fall war sie ein Beispiel für eine eher genossenschaftlich als marktwirtschaftlich orientierte Arbeitsteilung und Wirtschaftsweise, die, und das verdient hervorgehoben zu werden, über Jahrhunderte sehr erfolgreich funktionierte (und wo sie besteht, auch noch funktioniert).
> Allmendaufhebung (Enclosure)
[…] ursprüngliche Allmende (auch Allmend, Hutanger, Espan) war ein Weideland im Gemeinbesitz, das seit dem 11. oder 12. […]
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